Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 06.10.2025
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Film-, Video- und Fotoproduktionen sowie damit zusammenhängenden Leistungen (nachfolgend Leistungen) zwischen der Filmrausch Production (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sofern Bedingungen aus dem Angebot oder dem Produktionsvertrag des Auftragnehmers entgegen Bedingungen aus den AGB stehen, haben erstere Vorrang.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.4. Vertragsabschluss: Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das angenommene Angebot.
2.1. Die Herstellung der Produktion erfolgt auf Grundlage des vom Kunden genehmigten Konzepts, Drehbuchs oder Storyboards und gemäß den im Produktionsvertrag (falls vorhanden) festgelegten Regelungen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien (z.B. Logos, Texte, spezifisches Archivmaterial) und Genehmigungen (z.B. Zugangsrechte, Personenfreigaben) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
2.3. Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm überlassenen Inhalte und Materialien (Bild, Ton, Text etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die für die Produktion und die in §4 geregelte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dem Auftragnehmer diese Rechte einräumen kann. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit den vom Kunden gelieferten Inhalten entstehen.
2.4. Wünscht der Kunde die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem marktüblichen Durchschnitt stellen, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
3.1. Korrekturschleifen: Im vertraglich vereinbarten Gesamtpreis sind bis zu drei (3) Korrekturschleifen (Feedback-Runden) für das finale Produkt (Video und/oder Fotos) inbegriffen. Eine Korrekturschleife umfasst die Zusammenfassung der gewünschten Änderungen durch den Kunden und die einmalige Umsetzung dieser Änderungen durch den Auftragnehmer.
3.2. Mehrkosten: Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder Änderungen, die über das genehmigte Konzept hinausgehen, werden dem Kunden nach vorheriger Ankündigung und auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder eines Pauschalpreises gesondert in Rechnung gestellt.
3.3. Abnahme: Die Abnahme des finalen Produktes erfolgt nach Freigabe des finalen Produktes durch den Kunden oder mit Ablauf der dritten Korrekturschleife, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde (fiktive Abnahme). Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
3.4. Abnahmeverzug: Erfolgt innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nach Übergabe der finalen Fassung oder einer Korrekturschleife keine schriftliche Stellungnahme oder Abnahme durch den Kunden, gilt das Produkt als vertragsgemäß abgenommen.
4.1. Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen Arbeitsergebnissen (Filmen, Videos, Fotos, Konzepten, Drehbüchern, Rohmaterial etc.) verbleibt beim Auftragnehmer.
4.2. Nutzungsrechte: Mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrags erhält der Kunde an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen (dem finalen Video und/oder den finalen Fotos) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot beschriebenen Verwendungszwecke und Verbreitungsmedien.
4.3. Jede über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
4.4. Rohmaterial: Der Kunde erwirbt keine Nutzungsrechte am sogenannten Rohmaterial (unbearbeitete Aufnahmen), Zwischenergebnissen oder an verworfenen Konzepten. Die Herausgabe des Rohmaterials bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung und Vergütung.
4.5. Eigenwerbung: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das produzierte Material oder Auszüge davon in angemessener Form als Referenz zu nutzen und zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Webseite, in Showreels, auf Social-Media-Kanälen) zugänglich zu machen, sofern keine entgegenstehende, schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.
4.6. Namentliche Nennung (Credit): Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei jeder öffentlichen Wiedergabe des Films in üblicher Form als Filmproduktionsfirma genannt zu werden (Credit), sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.
5.1. Es gilt der im schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Gesamtpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
5.2. Zahlungsfälligkeiten: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung des Gesamtbetrages wie folgt fällig: Anzahlung: 25% des Gesamtbetrags bei schriftlicher Auftragserteilung und Vertragsabschluss. Restzahlung: Der verbleibende Betrag nach Abnahme des finalen Produktes gemäß §§ ff. 3.3 dieser AGB.
5.3. Zahlungsziel: Die Zahlungsfrist für alle Rechnungen beträgt vierzehn (14) Kalendertage nach Rechnungsstellung.
5.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Zudem kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug die Einräumung der Nutzungsrechte nach §4 bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen.
5.5. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.1. Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6.2. Höhere Gewalt und technische Störungen: Für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks) oder unvorhersehbaren technischen Störungen (z.B. Geräteausfall, Datenverlust, Ausfall von Subunternehmern ohne eigenes Verschulden) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren und gemeinsam mit ihm eine alternative Lösung suchen.
6.3. Wetterrisiko und Verzögerungen: Kosten für wetterbedingte Verzögerungen (z.B. verschobene Dreharbeiten, sofern diese nicht wetterunabhängig durchgeführt werden können) sind nicht in den kalkulierten Produktionskosten enthalten. Sollten Dreharbeiten aufgrund des Wetters verschoben oder unterbrochen werden müssen, werden die dadurch tatsächlich angefallenen und belegten Mehrkosten (z.B. zusätzliche Reisekosten, Tageshonorare für Crew und Darsteller, Equipment-Mieten) dem Kunden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
6.4. Rücktritt durch den Kunden: Tritt der Kunde vor Arbeits- bzw. Drehbeginn ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Auftrag zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen: Stornierung bis 30 Kalendertage vor Drehbeginn: 25% des vereinbarten Gesamtbetrags (Anzahlung). Stornierung zwischen 15 und 29 Kalendertagen vor Drehbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtbetrags. Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Drehbeginn: 75% des vereinbarten Gesamtbetrags. Stornierung am Tag des geplanten Drehbeginns oder danach: 100% des vereinbarten Gesamtbetrags. Unabhängig von der Pauschale hat der Auftragnehmer stets Anspruch auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Netto-Vorleistungskosten (z.B. bereits gebuchte und nicht stornierbare Flüge, Mieten, Gagen), sofern diese die Stornopauschale übersteigen.
7.1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail oder Telefax die Schriftform nicht ersetzen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
7.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
7.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.